Anschluss
Wer muss durch die CPK versichert sein? | Es müssen alle Arbeitnehmer der schweizerischen Unternehmungen der Swatch Group obligatorisch der CPK angeschlossen sein (Art. 3) mit Ausnahme derjenigen, die
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Beginn | Der Beitritt zur CPK beginnt am Tage des Dienstantrittes. Mit dem Beitritt wird der Arbeitnehmer versichert (Art. 4). |
Ende | Der Anschluss an der Kasse wird beendet, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund als Invalidität oder Pensionierung aufgelöst wird oder wenn der festgelegte minimale Jahreslohn nicht mehr erreicht wird (Art. 9), vorbehalten bleibt jedoch Art. 9a (Freiwillige Weiterführung des Anschlusses ab 58 Jahren). |
Vollversicherung | Ab dem 1. Januar, der Ihrem 24. Geburtstag folgt, beginnen Sie, zusätzlich zur Deckung der Risiken von Tod und Invalidität, für die Altersleistungen Beiträge an die CPK zu bezahlen. |
Risikoversicherung | Bis zum 31. Dezember, der Ihrem 24. Geburtstag folgt oder damit zusammenfällt, sind Sie nur für die Deckung der Risiken von Tod und Invalidität versichert. |
Beitragspflichtiger Lohn | Er setzt sich aus dem Grundlohn, welcher aus dem Monats- oder Stundenlohn gemäss den vertraglich vereinbarten Entschädigungskriterien zu einem Jahreslohn umgerechnet wird und einem allfälligen variablen Lohn zusammen. Der variable Lohn entspricht 2/3 des in Form eines Jahresbonus festgelegten Lohnes. Er wird auf den nächsten Franken aufgerundet und auf CHF 320'000.- begrenzt (Art. 12). |
Ordentliche Pensionierung | Entspricht, im Sinne des Reglementes der CPK, dem 65. Altersjahr, sowohl für die Frauen als auch für die Männer; sie beginnt am 1. des Monats, der dem 65. Geburtstag folgt. |
Vorzeitige Pensionierung | Beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem ordentlichen Rücktrittsalter, jedoch nach dem letzten Tag des Monats, in dessen Verlauf Sie das 60. Altersjahr vollenden, erhalten Sie eine vorzeitige Altersrente, vorbehalten bleibt Art. 24. |