Anschluss

Wer muss durch die CPK versichert sein?Es müssen alle Arbeitnehmer der schweizerischen Unternehmungen der Swatch Group obligatorisch der CPK angeschlossen sein (Art. 3) mit Ausnahme derjenigen, die
  • für weniger als 3 Monate angestellt sind
  • einen Jahreslohn von weniger als CHF 14'700.- (Stand 01.01.2023)beziehen, mit Ausnahme der Lehrlinge
  • nebenberuflich tätig sind, falls sie bereits für eine andere Tätigkeit dem BVG unterstellt sind oder wenn sie hauptberuflich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben
  • nicht dauernd in der Schweiz tätig sind
  • durch die EidgenössischeIV zu mindestens 70 % invalid anerkannt sind
  
BeginnDer Beitritt zur CPK beginnt am Tage des Dienstantrittes. Mit dem Beitritt wird der Arbeitnehmer versichert (Art. 4).
  
EndeDer Anschluss an der Kasse wird beendet, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund als Invalidität oder Pensionierung aufgelöst wird oder wenn der festgelegte minimale Jahreslohn nicht mehr erreicht wird  (Art. 9), vorbehalten bleibt jedoch Art. 9a (Freiwillige Weiterführung des Anschlusses ab 58 Jahren).
  
VollversicherungAb dem 1. Januar, der Ihrem 24. Geburtstag folgt, beginnen Sie, zusätzlich zur Deckung der Risiken von Tod und Invalidität, für die Altersleistungen Beiträge an die CPK zu bezahlen.
  
RisikoversicherungBis zum 31. Dezember, der Ihrem 24. Geburtstag folgt oder damit zusammenfällt, sind Sie nur für die Deckung der Risiken von Tod und Invalidität versichert.
  
Beitragspflichtiger LohnEr setzt sich aus dem Grundlohn, welcher aus dem Monats- oder Stundenlohn gemäss den vertraglich vereinbarten Entschädigungskriterien zu einem Jahreslohn umgerechnet wird und einem allfälligen variablen Lohn zusammen. Der variable Lohn entspricht 2/3 des in Form eines Jahresbonus festgelegten Lohnes. Er wird auf den nächsten Franken aufgerundet und auf CHF 320'000.- begrenzt (Art. 12).
  
Ordentliche PensionierungEntspricht, im Sinne des Reglementes der CPK, dem 65. Altersjahr, sowohl für die Frauen als auch für die Männer; sie beginnt am 1. des Monats, der dem 65. Geburtstag folgt.
  
Vorzeitige PensionierungBeenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem ordentlichen Rücktrittsalter, jedoch nach dem letzten Tag des Monats, in dessen Verlauf Sie das 60. Altersjahr vollenden, erhalten Sie eine vorzeitige Altersrente, vorbehalten bleibt Art. 24.