Vorbezug

Jeder aktive Versicherte der CPK kann, bis zum Ende des Monats in dessen Verlauf er das 62. Altersjahr erreicht, den Vorbezug eines Teils seiner Freizügigkeitsleistung für den Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf (Hauptwohnsitz) verlangen. Vorbehalten bleibt Art. 9a Abs. 12 (Freiwillige Weiterführung des Anschlusses ab 58 Jahren). Der Versicherte muss diesen Wohnsitz definitiv gewählt haben, es darf sich dabei nicht um eine Zweitwohnung handeln. Der Minimalbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20'000.- und kann nur einmal pro 5 Jahre verlangt werden. Der Vorbezug bedingt eine Reduktion der versicherten Leistungen und ist der Kapitalsteuer unterstellt (Art. 58).

Der Betrag des Vorbezuges ist unter Berücksichtigung der Hypothekarschuld auf den Anteil des Miteigentums des Versicherten limitiert.

Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, keine finanzielle Verpflichtung einzugehen, bevor Sie den definitiven Betrag Ihres Vorbezuges, auf welchen Sie Anrecht haben, kennen. Dieser hängt vom Preis des Immobilienobjektes, der Hypothekarschuld sowie von Ihrem Anteil des Miteigentums ab.

Der Vorbezug unterliegt der Gemeinde-, Kantons- und Staatssteuer. Um den Steuersatz zu kennen, bitten wir Sie, sich direkt an die zuständige Steuerbehörde zu wenden.

Sie können das bezogene Kapital in Tranchen von mindestens CHF 10‘000.- anstelle der bisherigen CHF 20‘000.- zurückbezahlen. Sie können die damals auf dem Vorbezug fällig gewordenen Steuern bei der zuständigen Steuerbehörde zurückfordern.

Reglement für die ergänzende Risikoversicherung (ab 01.01.2015) 1

Antrag auf Vorbezug

¹ Ergänzende Risikoversicherung

Bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall können Sie und Ihre Hinterbliebenen auf gute Leistungen der Pensionskasse Swatch Group zählen. Häufig reichen die finanziellen Mittel aber trotzdem nicht aus, um die Folgen solcher Schicksalsschläge abzufedern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Vorsorgekapital für die Wohneigentumsförderung (WEF) bezogen haben, was zu Leistungslücken führt.

Die Pensionskasse Swatch Group ist gesetzlich verpflichtet, Versicherten mit WEF-Vorbezug eine ergänzende Versicherung, welche die Risiken von Tod und Invalidität abdeckt, anzubieten. Aber auch unsere anderen Versicherten mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein profitieren seit dem 1. Januar 2015 von einem exklusiven Risikoversicherungsvertrag mit der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG. Dabei wählen Sie individuell und flexibel, ob und in welchem Umfang Sie sich gegen die finanziellen Risiken von Tod, Invalidität oder beiden absichern wollen.

Weitere Informationen und einen Prämienrechner finden für Sie unter www.zurich.ch.

Bei Interesse können Sie direkt mit der Zürich Kontakt aufnehmen:

Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
ZUHA HB 237 / CPK
Hagenholzstrasse 60
8050 Zürich
Telefon: 0800 060 160 (aus dem Ausland +41 (0)44 628 98 98)
Telefono: 0800 060 162 (dall'estero +41 (0)44 628 98 98)
E-Mail: protection@zurich.ch 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Verantwortung für den Abschluss einer ergänzenden Risikoversicherung bei Ihnen liegt. Entsprechende Prämien gehen zu Ihren Lasten.