Einkauf von Leistungen

Bankverbindung für den Einkauf von Versicherungsleistungen

IBAN-Konto Nr. der CPK : CH24 0076 6000 Z079 8460 8 (BCN Neuchâtel, Clearing 766, BIC BCNNCH22XXX), Faubourg de l'Hôpital 3, Case postale, 2001 Neuchâtel

Beim Beitritt

  • Überweisung von Freizügigkeitsleistungen
    Sind Sie der CPK angeschlossen, so sind Sie verpflichtet, die Austrittsleistung aus der Vorsorgeeinrichtung Ihres früheren Arbeitgebers oder jegliches andere Freizügigkeitsguthaben zu überweisen. Der eingebrachte Betrag wird vollumfänglich für den Einkauf von Leistungen verwendet. Art. 7 + Anhang A

Jederzeit

  • Persönliche Einkäufe
    Sie können sich jederzeit entschliessen, Ihre Leistungen durch die Überweisung einer Einlage an die CPK zu verbessern, sofern ein eventueller im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigter Vorbezug vollständig zurückbezahlt wurde. Der Betrag den Sie überweisen, wird vollumfänglich für den Einkauf von Leistungen verwendet (Art. 7 und Anhang A).

    Der maximal mögliche Einkaufsbetrag befindet sich auf dem Versicherungsausweis unter der Rubrik  «Kosten für den maximalen Einkauf».

Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung

Um Kürzungen der Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung ganz oder teilweise auszugleichen, können Sie neben den vollständigen reglementarisch einkaufbaren Leistungen zusätzliche Einkäufe tätigen (Art. 8).

Dies ist insbesondere möglich sofern:

  • Sie alle reglementarischen Leistungen eingekauft haben, und
  • Sie den Totalbetrag eines eventuellen Vorbezuges im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt haben.

Der Versicherungsausweis erwähnt die maximale Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung unter der Rubrik "Maximaler Betrag für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung". Der Betrag entspricht der nötigen Vorfinanzierung, um im Alter 60 die gleiche Altersrente wie die im Alter 65 versicherte Altersrente bei vorzeitiger Pensionierung zu erreichen (Art. 8 Abs. 1 und 2).

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 8 Abs. 3 unseres Versicherungsreglements, für einen Versicherten, welcher später auf eine vorzeitige Pensionierung verzichtet und der Einkäufe zu diesem Zweck getätigt hat, die ausbezahlten Leistungen das reglementarische Leistungsziel höchstens um 5% überschreiten dürfen, andernfalls können keine Beiträge mehr an die Kasse erbracht werden (Arbeitgeber-und Arbeitnehmerbeiträge).

Steueraspekt

Für die Leistungseinkäufe erstellt die CPK am Jahresende zu Handen der Steuerverwaltung des Kantons Ihres Wohnsitzes eine Bestätigung, welche Ihnen bei der nächsten Steuererklärung den Abzug des überwiesenen Betrages ermöglicht.

Die Einkäufe von Leistungen können grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Steuerbehörde jegliche Leistungsauszahlung in Kapitalform in den drei Jahren nach dem Einkauf als steuerlichen Missbrauch betrachtet. Falls Sie beabsichtigen, einen Teil Ihrer Leistungen in Kapitalform zu beziehen, empfehlen wir Ihnen, in den drei Jahren vor der Auszahlung jeglichen Leistungseinkauf zu vermeiden.